Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ist ein wesentlicher Bestandteil der nachhaltigen Integration von zugewanderten Fachkräften in den Arbeitsmarkt. Für Interessierte können die Kosten für Verfahren zur beruflichen Anerkennung jedoch eine finanzielle Belastung darstellen. Ein Mangel an Finanzierungsmöglichkeiten kann dazu führen, dass Personen, die ihre Abschlüsse anerkennen lassen möchten, entweder keinen Antrag stellen oder bereits gestellte Anträge zurückziehen. Das Fehlen beruflicher Anerkennung wirkt sich nicht nur auf die individuellen Berufsaussichten aus, sondern beeinträchtigt auch die Deckung des hiesigen Fachkräftebedarfs negativ. Um dem Problem des ungenutzten Fachkräftepotenzials entgegenzuwirken, wurde der Anerkennungszuschuss als Förderinstrument des Bundes eingeführt. Der Zuschuss richtet sich sowohl an Erwerbstätige mit niedrigen Einkommen als auch an Erwerbslose, die keine anderen Fördermittel in Anspruch nehmen können.
Das f-bb fungiert gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) als zentrale Förderstelle des Projekts. Im Pilotprojekt entwickelt, erprobt und analysiert das f-bb Prozesse und Strukturen zur Umsetzung des Förderinstruments "Anerkennungszuschuss“. Seit seiner Einführung wurde der Anerkennungszuschuss sukzessive weiterentwickelt und die Fördermöglichkeiten wurden erweitert. Dazu gehören die Förderung von Kosten der Qualifikationsanalyse sowie von Qualifizierungsmaßnahmen, die im Rahmen des Anerkennungsverfahrens zur vollen Gleichwertigkeit führen sollen. Anträge auf den Anerkennungszuschuss können bis zum 30. Juni 2027 bei der zentralen Förderstelle gestellt werden.
Ihr Ansprechpartner

Robert Steudtner
Förderung

