Das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ des Bundes („Anerkennungsgesetz“) ermöglicht Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen, diese auf Gleichwertigkeit mit einer deutschen Referenzqualifikation prüfen zu lassen sowie ggf. wesentliche Unterschiede auszugleichen. Die Chancen auf eine abschlussadäquate Beschäftigung und eine (berufliche) Integration sollen so erhöht werden.
Das Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)" bietet vor diesem Hintergrund eine flächendeckende Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Ratsuchende mit ausländischen Abschlüssen sowie bedarfsorientierte Qualifizierungen an.
Die IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung unterstützte und begleitete die Akteure des Förderprogramms in den Bereichen der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung und der Qualifizierungsmaßnahmen. Zentrale Aufgaben waren hierbei die Vernetzung durch regelmäßige Austauschtreffen, die Durchführung von Schulungen sowie die Begleitung der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Ein bundesweites Monitoring der Projekte lieferte Erkenntnisse über den Umfang der Aktivitäten und über die Zielgruppe. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse wurden über die Berichterstattung im Projekt und über Fachveranstaltungen an Entscheidungsträger in Politik, Verwaltung und Wirtschaft und an die (Fach-)Öffentlichkeit weitergegeben.
Am Standort Chemnitz wurden außerdem virtuelle Brückenmaßnahmen angeboten.
Die erste Förderrunde umfasste den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2018, die zweite Förderrunde lief vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2022.
Von 01.01.2023 bis um 31.12.2025 wird das Projekt als IQ Fachstelle Anerkennung Qualifizierung weitergeführt.
Weitere Informationen
Pressespiegel
„Früher Entwicklungshilfe – heute gefragte Akademiker“ - Radiointerview mit „Bayern 2“
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Förderung

