Regiestelle „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“

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Die Arbeitswelt steht mit dem demografischen, digitalen und ökologischen Wandel mitten in Veränderungen, die sich auf nahezu alle Branchen auswirken. In den Themen Gleichstellung der Geschlechter, Vielfalt und Teilhabe aller, gibt es nach wie vor starke Handlungsbedarfe. Passgenaue Qualifizierungen stellen einen wichtigen Ansatz zur Vermittlung der erforderlichen Fähigkeiten auf der Beschäftigtenseite. In diesem Kontext bedarf es des Aufbaus nachhaltiger und Teilhabe fördernder Personal- und Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen.

Hier setzt die neue ESF-Sozialpartnerrichtlinie „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ an. Die Richtlinie ist eine gemeinsame Initiative von BMAS, BDA und DGB. Ziele sind etwa die Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung in Unternehmen und die Stärkung qualifikationsgerechter und existenzsichernder Erwerbsbeteiligung von Frauen. Die Einbindung der Sozialpartner nimmt dabei einen besonderen Stellenwert ein.

Die neue ESF-Sozialpartnerrichtlinie knüpft an die Erfahrungen aus den Programmen „weiter bilden“ und „Fachkräfte sichern – weiter bilden und Gleichstellung fördern“ an.

Das f-bb setzt die begleitende Regiestelle gemeinsam mit dem Bundesarbeitskreis Arbeit und Leben e. V. um. Zu den Aufgaben der Regiestelle gehören:

  • Mobilisierung und Information der Sozialpartner, Betriebe und potentiellen Antragsstellern,
  • Beratung im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens,
  • Vorprüfung der Interessenbekundungen,
  • Unterstützung der Steuerungsgruppe,
  • Inhaltliche Begleitung der Programmumsetzung und Monitoring,
  • Vernetzung und Transfer,
  • Programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit.

Die neue ESF-Sozialpartnerrichtlinie "Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern" ist mit einer Laufzeit vom 15.06.2022 bis zum 31.12.2028 in Kraft getreten. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite www.wandelderarbeit.de.

Kontakt und Info

Kontaktieren Sie uns bitte über unser Projekt-Postfach oder über unsere Hotline: 030 4174 986 30.

Unsere Sprechzeiten sind Montag, 13:00-15:30 Uhr und Donnerstag, 10:00-12:30 Uhr.

Weitere Infos

Was verbirgt sich hinter der ESF-Sozialpartnerrichtlinie? Hier gehts zum Erklärvideo.

Leitfaden zum Abschluss einer Sozialpartnervereinbarung oder Absichtserklärung (Letter of Intent) von Betriebsparteien oder Sozialpartnern

7. Förderaufruf

Der Einreichungszeitraum für den siebten Förderaufruf ist vom 06.10.2025 – 05.12.2025 (15 Uhr)

Auftraggeber

Partner

Förderung

Das Projekt wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Europäischen Sozialfonds gefördert.